Allgemeine Geschäftbedingungen

 

§ 1 GELTUNGSBEREICH

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Bio Metzgerei Juffinger GmbH, FN 332702v,  Marbling 15, 6335 Thiersee – im Folgenden kurz „Firma Bio Metzgerei Juffinger“ genannt –  und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Bestellers werden grundsätzlich nicht anerkannt, auch wenn im  Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Bestellers sind ausschließlich dann gültig, wenn seitens der Firma Bio Metzgerei Juffinger schriftlich zugestimmt wird. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, sie gelten auch dann uneingeschränkt, wenn Bestellungen in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers angenommen werden. 

 

§ 2 VERTRAGSABSCHLUSS

Unsere Angebote sind als unverbindlich und als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes  zu verstehen. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme eines solchen Angebotes durch die Fa. Bio Metzgerei Juffinger zustande, diese erfolgt durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder konkludent durch Lieferung der bestellten Waren.  

 

§ 3 LIEFERUNG

Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung oder Teillieferungen den Betrieb der Fa. Bio Metzgerei Juffinger GmbH verlassen hat bzw. verlassen haben. Angaben über die Lieferfrist sind annähernd. Die Lieferfrist beginnt bei Vorkasse mit der Gutschrift der Überweisung auf dem Konto der Firma Bio Metzgerei Juffinger GmbH. 
Bestellungen haben jeweils 3 Tage vor Auslieferung schriftlich oder telefonisch zu erfolgen, Sliceware ist mindestens 6 Werktage vorher zu bestellen. Der Mindestbestellwert beträgt netto EUR 100,-. 

Die Lieferung der Ware erfolgt bei Einhaltung dieser Mindestbestellmenge innerhalb von  Tirol ab EUR 300,- netto frei Haus, in Deutschland erfolgt die Lieferung frei Haus ab einer Bestellmenge von netto EUR 800,-. In alle übrigen EU-Länder erfolgt die Lieferung zu den  jeweils anfallenden Transportkosten einer Spedition zu Lasten des Kunden, wobei es dem Kunden überlassen bleibt, die diesbezügliche Spedition entsprechend auszuwählen. Nachnahmegebühren sind vom Besteller direkt und zusätzlich zum Rechnungsbetrag zu bezahlen. 

Der Besteller hat bei eigener Transportdurchführung für eine optimale Kühlung der Ware  zu sorgen, diese liegt zwischen +2 und +7 ° C. 

Die Ware wird üblicherweise in E2- Kisten oder in Kartonagen geliefert, für E2-Kisten werden bei Nicht- Rückgabe € 6 pro Kisten mit in Rechnung gestellt. 

Nimmt der Besteller die Ware trotz einer ihm gesetzten Frist nicht ab oder verweigert er  die Annahme, so kann die Fa. Bio Metzgerei Juffinger nach eigener Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Ware der Fa. Bio Metzgerei Juffinger um qualitativ hochwertige  Lebensmittel handelt, die im Normalfall extra nach den Vorgaben des jeweiligen Bestellers und damit auch in extra produzierten Mengen erzeugt werden, eine Nichtabnahme hat daher im Normalfall zur Folge, dass ein Weiterverkauf nicht möglich ist.  

Sollten gesonderte Regelungen hinsichtlich der Lieferung bzw. des Transports getroffen werden, so hat dies schriftlich, beiderseits unterfertigt, zu erfolgen.

 

§ 4 AUSLANDSLIEFERUNGEN

Für Lieferungen in Länder der Europäischen Union (EU) gilt die derzeit für Österreich gültige Mehrwertsteuer. Bestellungen aus dem Nicht-EU-Ausland werden grundsätzlich nicht entgegengenommen, ausgenommen davon sind gesonderte schriftliche Liefer- und Zahlungsvereinbarungen, die jeweils im konkreten Fall mit der Bio Metzgerei Juffinger GmbH vorab zu treffen und zu schließen sind. Etwaige Zollgebühren sind vom Besteller selbst zu übernehmen bzw. ist die Verzollung von Waren bei der Ausfuhr generell im Auftragsumfang der Firma Bio Metzgerei Juffinger nicht enthalten und sind sämtliche Zollangelegenheiten daher vom jeweiligen Besteller selbst zu übernehmen und zu regeln. 

Sollte die Fa. Bio Metzgerei Juffinger aus welchen Gründen auch immer, zollrechtlich belangt werden bzw. insbesondere mit Zöllen aller Art in Vorlage treten müssen, erklärt der  Besteller schon vorab, derartige Beträge nach Aufforderung zu refundieren bzw. die Fa. Bio Metzgerei Juffinger GmbH diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

 

§ 5 ANGEBOTE UND PREISE

Angebote und Kostenvoranschläge der Biometzgerei Juffinger GmbH sind, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, unverbindlich. Sämtliche angebotenen Preise verstehen  sich netto, d.h. exklusive der gesetzlichen, österreichischen Umsatzsteuer in Höhe von aktuell 10 % und sonstiger Steuern, sämtliche Preise gelten jedoch exklusiv der vom Besteller zu entrichtenden Kosten für Bearbeitung und Versand, welche gesondert ausgewiesen  werden. Die aktuellen Bearbeitungs- und Versandgebühren sind der Homepage der Fa. Bio Metzgerei Juffinger GmbH zu entnehmen bzw. können auch gesondert, schriftlich vereinbart werden.

 

§ 6 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Der Kaufpreis wird 8 Tage nach Rechnungsdatum fällig, wobei der Kaufpreis vom Besteller  grundsätzlich per Nachnahme samt den entsprechenden Gebühren zu bezahlen ist. Gesonderte Zahlungsbedingungen können schriftlich vereinbart werden. Für den Fall des Zahlungsverzugs gelten Verzugszinsen in Höhe von 12 % per anno als vereinbart, die Firma Bio  Metzgerei Juffinger GmbH ist jedoch berechtigt, einen darüber hinausgehenden Schaden jederzeit gesondert geltend zu machen. 

 

§ 7 AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNG

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur insofern zu, als seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Fa. Bio Metzgerei Juffinger GmbH dem Grunde und  der Höhe nach schriftlich anerkannt worden sind. Darüber hinaus ist der Besteller zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 8 EIGENTUMSVORBEHALT

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Firma Bio  Metzgerei Juffinger GmbH. 

 

§ 9 MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

Offensichtliche Mängel sind der Fa. Bio Metzgerei Juffinger GmbH sofort, spätestens aber innerhalb von 24 Stunden nach der Lieferung schriftlich anzuzeigen.  

Liegt ein von der Fa. Bio Metzgerei Juffinger GmbH zu vertretender Mangel der Kaufsache  vor, ist sie nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. 

Wird eine solche Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung von der Fa. Bio Metzgerei Juffinger GmbH verweigert oder ist sie nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die ausschließlich die Fa. Bio Metzgerei Juffinger GmbH zu vertreten hat oder schlägt die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung in sonstiger Weise fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder eine  entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers, aus welchen Rechtsgründen auch immer, ausgeschlossen. Die Fa. Bio Metzgerei Juffinger GmbH haftet deshalb nicht für  Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet sie nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung der Fa. Bio Metzgerei Juffinger GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies  auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Die genannte Haftungs-beschränkung gilt dann nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, sie gilt weiters nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus den §§ 1 und 4 Produkthaftungsgesetz oder Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend  macht. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit. Sofern die Fa. Bio Metzgerei Juffinger GmbH fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht  verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- oder Personen-schäden auf den typischerweise ent-  stehenden Schaden beschränkt.  

 

§ 10 RÜCKGABERECHT

Ein Rückgaberecht wird einvernehmlich und ausdrücklich ausgeschlossen, da es sich bei den Produkten der Fa. Bio Metzgerei Juffinger GmbH um Naturprodukte bzw. Frischwaren  handelt, die nur eine begrenzte Haltbarkeit aufweisen.

 

§ 11 RECHTSWAHL / GERICHTSSTAND

Die ausschließliche Anwendung von österreichischem Recht gilt ausdrücklich als vereinbart, die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes werden einvernehmlich ausgeschlossen. Die Vertrags-sprache ist deutsch, Erfüllungsort ist der Sitz der Fa. Bio Metzgerei Juffinger GmbH.  Für sämtliche Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis bzw. für Streitigkeiten über das Bestehen oder Nicht- Bestehen eines Vertragsverhältnisses, auf welche diese Allgemeinen  Geschäfts-bedingungen Anwendung finden, gilt die ausschließliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Kufstein als vereinbart, dies unabhängig von der Höhe des Streitwerts. 

 

§ 12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Für den Abschluss sämtlicher Verträge sowie deren Änderungen und Ergänzungen als auch  für Nebenabreden sowie auch für die vorliegenden AGB gilt das Schriftlichkeitsgebot, sofern in diesen AGB keine Ausnahme vorgesehen ist. Mündliche Nebenabreden bestehen  nicht, das Schriftlichkeitserfordernis gilt auch für das Vereinbaren des Abgehens von der  Schriftform.  

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder der Vertrag oder die AGB Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 

 

Biometzgerei Juffinger GmbH (Stand 1.2.2024)

 

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